Ein weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion ist die EUDAMED-Datenbank. Der BVMed begrüßt die frühzeitige obligatorische Verfügbarkeit dieser Datenbank, betont jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehören eine vollständige Entwicklung, Tests und Audits der anzuwendenden Module, sowie die Möglichkeit für die Industrie, ihre Systeme entsprechend aufzusetzen.
Abschließend betont der BVMed, dass eine unverhältnismäßige und unbegründete Meldungsverpflichtung die bereits stark belastete Branche weiterhin unnötig mit administrativen Bürden belasten könnte. Diese Herausforderungen unterstreichen die Notwendigkeit einer ausgewogenen und praxisorientierten Herangehensweise an die MDR-Regulierungen.
COMPAMED.de; Quelle: BVMed