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Klinik: Optimierungsbedarf bei Bildschirmarbeit

Medizintechnologie ist ohne Computer nicht denkbar. Bei einer Untersuchung von rund 130 Bildschirmarbeitsplätzen an medizinischen Großgeräten in Krankenhäusern genügte aber kaum einer den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung. 21.05.2008

Diese Bilanz zieht der Bericht "Bildschirmarbeit in Kliniken und Praxen", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Er enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen mit Bildschirm-Rechner-Einheiten in Krankenhäusern - Erarbeitung von Handlungshilfen", das die ABOVE GmbH und die Fachhochschule Gießen- Friedberg im Auftrag der BAuA durchführten.

In insgesamt 14 Krankenhäusern untersuchten die Arbeitswissenschaftler etwa 130 Bildschirmarbeitsplätze an medizinischen Großgeräten. Dazu gehörten beispielsweise der Computer- und Magnet-Resonanz-Tomograph sowie Röntgen- oder Ultraschallgeräte und Verfahren wie das Elektrokardiogramm (EKG) und Elektroenzephalogramm (EEG). Hier hat der technische Fortschritt die Arbeitsplatzgestaltung überholt. Denn aus ehemaligen Steuereinheiten haben sich Bildschirmarbeitsplätze entwickelt, an denen die Beschäftigten 50 bis 90 Prozent ihrer Arbeitszeit verbringen. Dabei können sie nicht nur mehr Daten der Patienten erfassen, sondern auch eine umfangreiche Bearbeitung dieser Daten vornehmen.

Die technische Entwicklung dieser Arbeitsplätze ließ jedoch in der Regel deren gesundheitsgerechte Gestaltung weit hinter sich. Dies ergibt sich aus den Ergebnissen der arbeitswissenschaftlichen Untersuchung. Mängel finden sich sowohl in der Gestaltung der Arbeitsumgebung, als auch in der Arbeitsorganisation.

Hier lassen sich jedoch häufig durch einfache Maßnahmen Verbesserungen erzielen. Dies lässt sich beispielsweise durch eine bessere Beleuchtung, mehr Arbeitsfläche oder einen anderen Standort des Bildschirmarbeitsplatzes erreichen. Dazu gibt der Bericht ausführliche Gestaltungshinweise und stellt Layouts für Musterarbeitsplätze vor. Eine entsprechende Broschüre mit Tipps zur Umsetzung kann über das Informationszentrum der BAuA, Tel.: 0231.90 71 20 71 oder E-Mail info-zentrum@baua.bund.de, bestellt werden.

COMPAMED.de; Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

 
 

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